Funktionskennung/Funktionskonto
Das Rechenzentrum bietet Funktionskonten
an, die für einige Dienste wie Web-Hosting oder den gemeinsamen
Zugriff auf Datenbereiche für Mitglieder von Projektgruppen
genutzt werden können. Ein Funktionskonto
ist Voraussetzung für den Zugriff auf diese Dienste. Mit jedem
Funktionskonto
verbunden ist eine Funktionskennung
inklusive Passwort und E-Mail-Adresse.
Voraussetzungen für die Beantragung
einer Funktionskennung
Funktionskennungen
können ausschließlich von Bediensteten der Universität
Osnabrück beantragt werden.
Dienste, die eine Funktionskennung erfordern
Die folgende Tabelle beschreibt die Dienste, die über
eine Funktionskennung gesteuert werden:
| Dienst |
Funktionskennung/-konto |
| Web-Hosting
|
wird benötigt für die Administration
des Webdatenbereiches (Up- und Download der Webdaten) |
| Speicherbereich für Projektgruppen |
kann von den Mitgliedern eines Projektes genutzt
werden, um gemeinsam auf einen Speicherbereich zuzugreifen.
Der Zugriff erfolgt wie unter "Eigener
Speicherbereich für Benutzer" beschrieben. |
| WLAN
für Gruppen |
temporäre Funktionskennung
zur Nutzung des Hochschul-WLANs für Teilnehmer von
Tagungen, Workshops ... ... |
Benutzungsordnungen
Alle Personen, die eine Funktionskennung
im Rechenzentrum beantragen, müssen die Benutzungsordnungen
des Rechenzentrums gelesen haben und bestätigen, dass sie sich
mit den dort enthaltenen Vorschriften einverstanden erklären.
Die Benutzungsordnungen sind online über den folgenden Link
einsehbar:
Benutzungsordnungen
Beantragen einer Funktionskennung
Die Funktionskennung wird über
ein Antragsformular, das korrekt und vollständig ausgefüllt
an das Sekretariat des
Rechenzentrums zu übermitteln ist, beantragt.
Das Antragsformular steht unter dem folgenden Link im PDF-Format
zur Verfügung:
Antragsformular
Funktionskennung.
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