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Benutzerkonto/Benutzerkennung

Die Universität Osnabrück und das Rechenzentrum bieten Dienste wie StudIP, e-Mail, Drucken oder die Nutzung von PCs an, die nur in Verbindung mit einem Benutzerkonto im Rechenzentrum verfügbar sind. Mit jedem Benutzerkonto sind eine Benutzerkennung und ein Passwort verbunden. Für neu immatrikulierte Studentinnen und Studenten der Universität Osnabrück wird automatisch ein Benutzerkonto eingerichtet. Die dafür benötigten Zugangsdaten können mit Hilfe des auf dem Studierendenausweis mitgeschickten Passwortes und der Matrikelnummer auf der Seite Benutzerkennung abfragen ermittelt werden.

Hinweis: Erhält ein Studierender eine neue Matrikelnummer (zum Beispiel durch Wechsel des Studiengangs), dann erhält er automatisch ein neues Benutzerkonto beziehungsweise eine neue Benutzerkennung. Die bereits vorhandene Benutzerkennung wird in den Status "Alumni" gesetzt. Besteht der Wunsch, die alte Benutzerkennung weiter zu nutzen, kann dies nach Absprache mit dem Rechenzentrum (Sekretariat des Rechenzentrums) eingerichtet werden.

Andere berechtigte Personengruppen können ein Benutzerkonto beim Rechenzentrum durch Stellen eines Benutzerantrages bekommen.

Voraussetzungen für die Beantragung eines Benutzerkontos

Folgende Personenkreise sind berechtigt, beim Rechenzentrum ein Benutzerkonto zu beantragen:
  • immatrikulierte Studenten/Studentinnen der Universität Osnabrück
  • Bedienstete der Universität Osnabrück
  • in Ausnahmefällen Gäste, z.B. Studentinnen und Studenten anderer niedersächsischer Einrichtungen

Hinweise

Status eines Benutzerkontos

Das Rechenzentrum teilt die Benutzerkonten in die folgenden vier Statusgruppen ein:

  • Mitarbeiter (alle Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Universität Osnabrück)
  • Student (alle immatrikulierten Studentinnen/Studenten der Universität Osnabrück)
  • Gast (Gäste)
  • Alumni (alle exmatrikulierten Studentinnen/Studenten der Universität Osnabrück)

In Abhängigkeit des Status eines Benutzerkontos können Dienste der Universität Osnabrück oder des Rechenzentrums genutzt werden.

Gültigkeitsdauer eines Benutzerkontos

  • Benutzerkonten mit dem Status Mitarbeiter werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kontoinhabers gelöscht.
  • Benutzerkonten mit dem Status Student werden nach der Exmatrikulation auf den Status Alumni gesetzt und können auf ausdrücklichen Wunsch des Kontoinhabers gelöscht werden.
  • Benutzerkonten mit dem Status Gast werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kontoinhabers gelöscht.

Passwort vergessen

Falls das zur Benutzerkennung gehörige Passwort vergessen wurde, besteht die Möglichkeit, über die Startseite des myRZ-Portals (https://myrz.uos.de/) unter dem Menüpunkt "Passwort vergessen" ein neues Passwort zu vergeben. Alternativ dazu kann der Betroffene persönlich in der Beratung des Rechenzentrum erscheinen. Studenten weisen sich bitte durch Personal- und Studierendenausweis und Mitarbeiter durch Dienst- oder Personalausweis aus.

Daten des Benutzerkontos einsehen

Über das Web-Portal "myRZ" kann jeder Benutzer, der über ein Benutzerkonto im Rechenzentrum verfügt, Einsicht in seine dort gespeicherten Daten nehmen. Die Anmeldung erfolgt über die URL:(https://myrz.uos.de/). Eine ausführliche Anleitung zur Bedienung des Portals steht ebenfalls zur Verfügung: Hinweise zum myRZ-Portal

Dienstangebot des Rechenzentrums

Das Rechenzentrum bietet viele Dienste an, die nur mit der zum Benutzerkonto zugehörigen Benutzerkennung und dem Passwort genutzt werden können. Die Dienste stehen je nach Status in unterschiedlichem Umfang zur Nutzung frei.

Die folgende Tabelle listet auf, in welchem Umfang die Dienste des Rechenzentrums von den Mitgliedern der einzelnen Statusgruppen, die im Rechenzentrum über eine Benutzerkennung verfügen, genutzt werden können.
Dienst Mitarbeiter Student Gast Alumni
Application-Server --> dialog.serv.uni-osnabrueck.de Ja Ja Ja Nein
Video Server Ja Nein Nein Nein
Automatisches Sophos-Update Ja Ja Nein Nein
Compute-Server Ja auf Anfrage Nein Nein
Download Antivirus-Software
uni-intern
Ja Ja Nein Nein
Drucken Ja Ja Ja Nein
Eigener Speicherplatz
für Benutzer
Ja Ja Ja Nein
Homepage Ja Nein Nein Nein
E-Mail Ja Ja Ja Ja
E-Mail-Alias-Adresse Ja Nein Nein Nein
E-Mail "von zu Hause"  (Internet-Verbindung wird über andere Provider wie Freenet, AOL, t-online ... hergestellt) Ja Ja Nein Nein
Internetzugang von Rechnern
die sich im Netz der Universität befinden
Ja Ja Ja Nein
MySQL Datenbanken Ja Nein Nein Nein
PC-Räume
(Benutzung der dortigen PCs) 
Ja Ja Ja Nein
Proxy-Server Ja Ja Ja Nein
Rechner-Registrierung im Universitäts-Netz Ja Nein Nein Nein
Software zum Erwerb Ja eingeschränkt Nein Nein
StudIP
(eine Kooperation mit VirtUOS) 
Ja Ja Ja Ja
virtuelle Webserver Ja Nein Nein Nein
Web-Mail Ja Ja Ja Ja
WLAN Ja Ja Ja Nein
VPN Ja Ja Nein Nein

Benutzungsordnungen

Alle Personen, die ein Benutzerkonto im Rechenzentrum beantragen, müssen die Benutzungsordnungen des Rechenzentrums gelesen haben und bestätigen, dass sie sich mit den dort enthaltenen Vorschriften einverstanden erklären. Die Benutzungsordnungen sind online über den folgenden Link einsehbar:
Benutzungsordnungen

Beantragen eines Benutzerkontos (Benutzerkennung)

  • Studentinnen und Studenten

    Für neu immatrikulierte Studentinnen und Studenten der Universität Osnabrück wird automatisch ein Benutzerkonto eingerichtet. Die hiermit verbundene Benutzerkennung kann mit Hilfe des bei der Immatrikulation erhaltenen Passwortes auf der Seite Benutzerkennung abfragen ermittelt werden.

  • Bedienstete und sonstige Antragstellende

    Das Benutzerkonto wird im Sekretariat des Rechenzentrums beantragt. Dort erhalten Antragstellende einen Benutzerantrag. Dieses Formular muss ausgefüllt und nach Vorlage des Dienstausweises persönlich im Sekretariat abgegeben werden. Der Benutzerantrag des Rechenzentrums liegt zusätzlich in elektronischer Form im PDF-Format als Download vor.

    Das Rechenzentrum akzeptiert aus Datenschutzgründen keine Anträge, die nicht persönlich eingereicht werden. Ausnahme: Der/die DV-Beauftragte(n) oder die/der Vorgesetzte/r der zugehörigen Dienststelle haben den Antrag unterzeichnet. In diesem Fall kann der Antrag per Post zugestellt werden. Diese Ausnahmeregelung gilt nur für Bedienstete der Universität Osnabrück.

 
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